Promotion
Auf den folgenden Seiten finden Promovierende alle Informationen zu Registrierung auf der Promotionsliste, optionale Immatrikulation, Einreichung der Dissertation, Qualifizierungsprogramm, Internationalisierungsförderung und vieles mehr rund um die Promotion…
Ordnungen
Formulare
Abgeschlossene promotionen
Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis
Hinweise zur praktischen umsetzung der Promotionsordnung
TEILNAHME AM DOKTORANDENKOLLOQUIUM
Auszug aus der Promotionsordnung:
„Befreiungen von der Teilnahme an diesem Kolloquium können auf begründeten Antrag vom Promotionsausschuss ausgesprochen werden. Als Befreiungstatbestände gelten z. B. Auslandsaufenthalte oder unabweisbare familiäre Verpflichtungen“.
Damit der Ausschuss über eine (vermutlich in allen Fällen) zeitlich begrenzte Befreiung befinden kann, muss ihm ein entsprechender Antrag vom Promovenden vorliegen. Ein Arbeitsplatz außerhalb der RUB ist kein Befreiungsgrund, da die Veranstaltung nicht übermäßig häufig pro Jahr stattfindet. Die Anreise zu diesen Kolloquien bietet bei entsprechender Planung dann auch Gelegenheit für den zweifelsfrei notwendigen, regelmäßigen Austausch zwischen DoktorandInnen und BetreuerInnen. Die Teilnahme gehört schlichtweg zu den Verpflichtungen, die DoktorandInnen mit -auf ihren Antrag hin erfolgten- Aufnahme in das Doktorandenverzeichnis eingehen. BetreuerInnen sollten zu Beginn der Betreuungsübernahme deutlich und unmissverständlich auf diese Regelung hinweisen. Insbesondere handelt es sich beim Doktorandenkolloquium auch nicht um eine Lehrveranstaltung, die möglicherweise von einer Anwesenheitspflicht juristisch auszunehmen sei, sondern um gelebte „gute wissenschaftliche Praxis“.
VORTRÄGE IM DOKTORANDENKOLLOQUIUM
Aus Berichten und eigener Erfahrung muss leider konstatiert werden, dass sowohl Redende als auch Zuhörende das Kolloquium nicht im Geist der Ordnung wahrnehmen. Der Anspruch an einen dort zu haltenden Vortrag sollte sein, dass jeder Anwesende die Fragestellung bzw. die Motivation des Promotionsvorhabens versteht und auch eine Idee von den für das Erreichen der Ziele eingesetzten Werkzeugen erlangt. Dieser Anspruch resultiert nicht zuletzt aus dem Wunsch, dass im Anschluss an einen Vortrag eine intellektuelle Auseinandersetzung zwischen Vortragendem und Zuhörern einsetzt. Mit der Aufnahme in das Doktorandenverzeichnis wird DoktorandInnen das Privileg zuteil, Teil der „jungen Intelligenz“ der Fakultät zu werden. Neugierde hinsichtlich der Fragen, die andere Mitglieder dieses Zirkels umtreiben, sollte Ausdruck der für eine Promotion unabdingbaren wissenschaftlichen Neugierde sein. Die Präsentation der eigenen Ideen vor intelligenten Nichtfachleuten als auch die Beurteilung von Vorhaben anderer nicht unbedingt fachnaher Forscher stellen sich früher als später einem Wissenschaftler als Aufgaben, wie z.B. bei der Einwerbung von Mitteln. Sich darin im Kreis Vertrauter zu üben, sollte als willkommene Chance (nicht als lästige Pflicht) angesehen werden.
BEFREIUNG DER DOKTORANDINNEN VOM FACHWISSENSCHAFTLICHEN KOLLOQUIUM
Auszug aus der Promotionsordnung:
„Von der Teilnahme an dem fachwissenschaftlichen Kolloquium kann die Doktorandin/der Doktorand auf begründeten Antrag befreit oder zeitweise freigestellt werden. Neben Auslandsaufenthalten, familiären Verpflichtungen etc. sind auch Dienstverpflichtungen im Rahmen eines wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses an der RUB als Gründe anführbar. Die Entscheidung über die Befreiung liegt bei der jeweiligen Erstbetreuerin oder dem jeweiligen Erstbetreuer“.
Die Teilnahme an den fachwissenschaftlichen Kolloquien in den Instituten ist ohne Einschränkung für die DoktorandInnen verpflichtend. Auch hier gilt, dass es als ein Privileg anzusehen sein sollte, regelmäßig nationalen und internationalen Experten zuhören zu können. Es geht auch darum, Problemlösungsstrategien kennenzulernen und sich eine große fachliche Breite anzueignen. Letztere erhöht nicht nur die Attraktivität für den Übergang ins privatwirtschaftliche Berufsleben, sondern ist für eine akademische Karriere Grundvoraussetzung. „Externe“ DoktorandInnen können von der Teilnahme befreit werden, wenn eine große räumliche Entfernung die Anreise zu aufwendig erscheinen lässt UND dokumentiert wird, dass am Arbeitsort an einem vergleichbaren wissenschaftlichen Programm teilgenommen wird. Die Vergleichbarkeit ist von den BetreuerInnen zu beurteilen und die Befreiung durch diese dem Promotionsausschuss anzuzeigen, wobei die von den KandidatInnen alternativ zu besuchenden Veranstaltungen zu benennen sind.
DISPUTATIONSTHEMA
Auszug aus der Promotionsordnung:
„Die Disputation erstreckt sich auf die Dissertation sowie auf Fragen, die sachlich oder methodisch mit der Dissertationsthematik zusammenhängen“
Auch wenn die Formulierung in der Ordnung etwas unspezifisch ist, wird die Richtung deutlich, die bislang und nach Dafürhalten des Ausschusses auch in Zukunft gelebte Praxis in der Fakultät darstellen soll. Der Vortrag soll nicht den Charakter einer Verteidigung haben. BetreuerInnen und DoktorandInnen sollen vielmehr dafür Sorge tragen, dass das Thema des Disputationsvortrags die Behandlung einer übergeordneten geo-wissenschaftlichen Fragestellung ermöglicht, in die sich die Ergebnisse der Arbeit als ein Beispiel einfügen. Insbesondere müssen die ersten Minuten des Vortrags den Anspruch erfüllen, dass einem interessierten Fachfremden die Einordnung der Fragestellung in einen größeren Kontext sowie die verschiedenen Herangehensweisen und Methoden zur Beantwortung der Fragen vermittelt werden. Die Verwendung von Abkürzungen im Titel ist ausdrücklich zu unterlassen. Den BetreuerInnen kommt bei der Auswahl eine aktive beratende Rolle zu, denn sie müssen letztlich das Thema im Ausschuss vorstellen und „verteidigen“.
VORABVERÖFFENTLICHUNG
Die alte Ordnung enthält die folgende Regelung zur Anzeige von Vorabveröffentlichungen von Teilen der Dissertation:
„Eine Vorabveröffentlichung der Dissertation oder von Teilen der Dissertation ist mit der schriftlichen Zustimmung des Betreuers zulässig; sie ist dem Promotionsausschuss anzuzeigen“ (§ 11, Abs. 3).“
Die neue Ordnung sieht zwar eine solche Regelung nicht ausdrücklich vor, sie soll aber nach Dafürhalten des Promotionsausschusses in der folgenden Form beibehalten werden. Der Doktorand/die Doktorandin listet in Zukunft auf, inwiefern Teile der vorgelegten Arbeit vorab veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingereicht wurden und in welchem Umfang bereits ein Begutachtungsverfahren stattgefunden hat. Die Auflistung muss durch eine Stellungnahme zu seinem/ihrem Beitrag (sofern es sich um Mehrautoren-Publikationen handelt) komplettiert werden, die im Allgemeinen explizit die Aspekte
- die Rolle bei der Datenerhebung
- der eigene intellektueller Beitrag
- der Anteil an der schriftlichen Verfassung behandelt. Diese kommentierte Liste ist wie die Erklärung und der Lebenslauf in die Arbeit einzubinden.
Preise
Die Fakultät für Geowissenschaften verleiht jährlich zwei Fakultätspreise, die im Rahmen der Akademischen Fakultätsfeier überreicht werden.
PREISTRÄGER PRAXISPREIS GEOWISSENSCHAFTEN
Der Praxispreis Geowissenschaften wird jährlich von der Fakultät als Anerkennung für eine Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit besonderer Qualität und geowissenschaftlicher Praxisnähe, die in Zusammenarbeit mit einem außeruniversitären Partner entstanden ist, auf der akademischen Jahresfeier vergeben.
Preisträger 2018
Kirsten Kleefuß;Thema der Masterarbeit: Die Kalksteine der Süntel Formation (Ober-Jura) im Steinbruch Salzhemmendorf/Niedersachen – Geologie und Nutzungspotential
Johannes Leuch; Thema der Masterarbeit: Vergleich eines suspensionsgestützten und eines verrohrten Bohrverfahrens im Rahmen einer Pfalgründung im Lockergestein
Preisträger 2019
Jérome Steinkühler; Thema der Masterarbeit: 3D point clouds: comparison between terrestrial LiDAR and terrestrial & aerial photogrammetry
Preisträger 2020
Christian David Grineisen; Thema der Masterarbeit: Erarbeitung einer Vorgehensweise zur Beurteilung des Hochbrechens im tagesnahen Bergbau in Ramsbeck bei söhliger bis geneigter Lagerung
Preisträgerin 2021
Annekathrin Hepp; Thema der Bachelorarbeit: Erstellen eines Bodenschutzkonzeptes nach DIN 19639 im Rahmen der Planung einer Ferngasleitung
SIEGFRIED NIEDERMEYER-FÖRDERPREIS
Für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der computergestützten Datenakquisition, Datenbearbeitung und Dateninterpretation sowie numerischer Problemlösungen in den Geowissenschaften vergibt die Fakultät für Geowissenschaften der Ruhr-Universität Bochum jährlich einen Preis von 2.500,- €.
Der Preis wird für Diplomarbeiten, Doktorarbeiten und Habilitationsschriften, in besonderen Fällen auch für Publikationen vergeben. Der/die Preisträger/in soll sich durch Innovationsreichtum und Kreativität auszeichnen.
Preisträger 2017
Dr. Nils Güting;Thema der Dissertation: High resolution imaging and modeling of aquifer structure
Preisträger 2018
Dr. Tim Gerrit Küsters; Thema der Dissertation: Experimental study on fluid-rock interaction and dissolution/precipitation processes at low temperatures with implications for industrial geothermal exploration
Preisträgerin 2019
Dr. Mariann Kathrin Jilge; Thema der Dissertation: Mapping urban surface materials with imaging spetroscopy data on different spatial scales
Preisträger 2020
Dr. Tobias Neuffer; Thema der Dissertation: Microseismicnoise induced by wind turbines
Preisträger 2021
Dr. Linus Holtermann; Thema der Dissertation: External Shocks and Regional Growth Dynamics - Empirical Evidence on the Notion of Regional Economic Resilience
PRAXISPREIS GEOWISSENSCHAFTEN
Für besondere Leistungen in der angewandten geowissenschaftlichen Ausbildung und/oder Forschung vergibt die Fakultät für Geowissenschaften der Ruhr-Universität Bochum jährlich einen Preis von bis zu 3.000,- €. Der Preis wird soweit möglich als Anerkennung für eine Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit besonderer Qualität und praktischer Anwendbarkeit vergeben, die in direkter Zusammenarbeit mit außeruniversitären Partnern entstanden ist und deren Ergebnisse von diesen genutzt werden.
Außerdem wird jährlich abwechselnd der gdf-Preis Dr.-Heinrich-Kost für Dissertationen aus den Bereichen Maschinenbau, Physik, Chemie, Elektrotechnik und Informationstechnik oder Bauingenieurwesen, Mathematik, Geowissenschaften, Biologie, Medizin vergeben (Informationen unter: http://www.freunde-rub.de/wen-wir-foerdern/preise.html).